Anzeigepflicht nach §12 HGöGD
§12 HGöGD – Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht, Anzeigepflicht (HGöGD = Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst):
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, hat Beginn und Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Ort der Niederlassung zuständigem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Über unten stehendes Formular können Sie Ihre Tätigkeit bei uns anmelden.
Für Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an Herrn Bachmann über praxisanmeldung@gesundheitsamt-dadi.de wenden.
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Anmeldeformular §12 HGöGD
(PDF, 721KB)
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„Berufe des Gesundheitswesens“ sind in diesem Zusammenhang zum einen die freien Berufe:
- Ärztin/Arzt
- Zahnärztin/Zahnarzt
- Psychotherapeutisch tätige Psychologin/psychotherapeutisch tätiger Psychologe
- Heilpraktikerin/Heilpraktiker
Und zum anderen alle Fachberufe des Gesundheitswesens, die einer staatlichen Anerkennung unterliegen. Diese sind:
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger (alte
- Bezeichnung: Krankenschwester / Krankenpfleger)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und
- Kinderkrankenpfleger (alte Bezeichnung: Kinderkrankenschwester /
- Kinderkrankenpfleger)
- Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer
- Altenpflegerin/Altenpfleger
- Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
- Logopädin/Logopäde
- Podologin/Podologe
- Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- Orthoptistin/Orthoptist
- Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Diätassistentin/Diätassistent
- Gesundheitsaufseherin/Gesundheitsaufseher
- Desinfektorin/Desinfektor
- medizinische Dokumentarin/medizinischer Dokumentar
- medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik/medizinisch
- technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
- medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/medizinisch-technischer
- Laboratoriumsassistent
- medizinisch-technische Radiologieassistentin/medizinisch-technischer
- Radiologieassistent
- Rettungsassistentin/Rettungsassistent
Kontakt
Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
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