Schulärztliche Sprechstunde und Begutachtung
Schulärztliche Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen
Schulärztliche Untersuchungen in den Schulen sind heute individuelle Untersuchungen, welche die Privatsphäre und Besonderheit jedes Kindes und Jugendlichen respektieren.
Die Untersuchung hat zum Ziel, Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen und von der niedergelassenen Ärztin, dem niedergelassenen Arzt behandeln zu lassen.
Beispiele hierfür sind:
- Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Motorik, Sprache, Konzentration und Wahrnehmung
- Auffälligkeiten des Stütz- und Bewegungsapparates
- Seh- und Hörstörungen, die sich still einstellen und dem Schüler unbemerkt das Lernen erschweren können
Die Einschulungsuntersuchung ist die einzige Vorsorgeuntersuchung, die alle Bevölkerungsgruppen und alle Kinder einer Jahrgangsstufe erreicht und hat daher große Bedeutung für die Gesundheitsförderung und gesundheitspolitische Entscheidungen.
Schulärztliche Untersuchungen
- Einschulungsuntersuchungen und schulärztliche Betreuung der Vorklassenkinder
Daneben gibt es weitere Vorsorgeuntersuchungen, die sich an wichtigen Entwicklungsphasen des Schulkindes orientieren.
- Untersuchungen in der 4. Klasse (freiwillig)
- Regelmäßige schulärztliche Betreuung für Kinder in Sonderschulen
- Ärztliche Beratung in Kindergärten
Elternbriefe
Die schulärztliche Untersuchung wird der Schule und den Eltern rechtzeitig angekündigt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gesundheitliche Auffälligkeiten und andere Probleme Ihrer Kinder vertraulich auf einem Fragebogen anzugeben. Auffällige Befunde teilen wir den Eltern in einem Brief für die betreuende Ärztin oder den betreuenden Arzt mit, der dann die weitere Diagnostik und Therapie veranlassen wird.
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Elternbrief
(PDF, 161 KB)
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