Seite wählen

Informationen zu Corona

Entschädigungszahlungen nach §56 IfSG

Die Anträge von Arbeitgebern oder Selbständigen auf Entschädigungszahlungen, werden in Hessen seit dem 01.01.2023 durch die lokalen Gesundheitsämter bearbeitet.
Einen Antrag auf Entschädigungszahlungen nach §56 IfSG stellen Sie bitte über folgendes Online-Portal: ifsg-online.de

Sollte ein Antrag auf Entschädigungszahlung gestellt werden, so muss ein Nachweis eines positiven Testergebnisses auf das SARS-CoV-2 Virus dem Gesundheitsamt vorgelegt werden und zwar:

  • Der Befund eines positiven PCR-Tests
  • Die Dokumentation eines positiven Antigentests in Verbindung mit einem PCR-Test
  • Für Antragszeiträume ab dem 23.11.2022 auch nur der Befund eines professionellen Antigentests

Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulante Operationen,
  • Entbindungs-Dialyse-Reha-und sonstige Behandlungseinrichtungen
  • Arzt-, Zahnarzt-, psychotherapeutische und sonstige humanmedizinische Praxen
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Behandlungs-oder Untersuchungsaufgaben
  • Rettungsdienste und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
  • Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste

Einrichtungen zur Unterbringung einer Vielzahl von Personen sind:

  • Justizvollzugs-und Jugendarrestanstalten
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, von vollziehbar Ausreisepflichtigen und von Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern
  • Obdachlosen- und Wohnungslosenunterkünfte
  • Sonstige Massenunterkünfte

Fragen zu Ihrem Antrag können Sie gerne unter Nennung der Vorgangskennung per E-Mail an verdienstausfall-ifsg@gesundheitsamt-dadi.de senden.

Bürgertestung nach §4a Coronavirus-Testverordnung

Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.

Kontakt

Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.

Karriere

Informationen