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Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG

Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 01.7.2017 in Kraft getreten, hier können Sie den genauen Wortlaut nachlesen.

Vor der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter beim zuständigen Ordnungsamt muss gemäß § 10 eine Gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt erfolgen und bescheinigt werden, über die Sie hier die wichtigsten Informationen nachlesen können.

Downloads

Das Prostituiertenschutzgesetz im Wortlaut

(PDF, 140KB)
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Weiterführende Infos zur gesundheitlichen Beratung

(PDF, 145KB)
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Kontakt

Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.

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