Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG
Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 01.7.2017 in Kraft getreten, hier können Sie den genauen Wortlaut nachlesen.
Vor der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter beim zuständigen Ordnungsamt muss gemäß § 10 eine Gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt erfolgen und bescheinigt werden, über die Sie hier die wichtigsten Informationen nachlesen können.
Kontakt
Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
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Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
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