Medikamentenmitnahme
gemäß Artikel 75 Schengener Durchführungsabkommen
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommen)
- Bitte lassen Sie von Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt die „Bescheinigung für das Mitführen von Medikamenten“ (siehe Download) gut leserlich ausfüllen.
- Melden Sie sich bitte bei dem für die niedergelassene Ärztin, dem niedergelassenen Arzt, zuständigen Gesundheitsamt!
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreiseformalitäten der Einreisestaaten unter folgendem Link: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_artikel.html
Lediglich in Ausnahmefällen kann für Bürger*innen der Stadt Darmstadt oder des Landkreises Darmstadt-Dieburg evtl. durch das Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg auch die Bescheinigung für Ärztinnen und Ärzte aus anderen Bereichen der BRD ausgestellt werden.
Zurzeit erbringen wir unsere Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte nehmen Sie unter der Rufnummer 06151 33090 Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit:
- Ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Medikamenten (siehe Download)
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Ggf. Vollmacht mit gültigem Personalausweis/Reisepass
Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Beachten Sie unbedingt:
- Das Dokument hat 30 Tage Gültigkeit, ab Ausstelldatum der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt!
- Die Ein- und Ausreise sollte in diesem Zeitraum stattfinden.
- Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Ausstellung durch das zuständige Gesundheitsamt!
- Führen Sie immer die Originalverpackung des mitgeführten Medikaments mit!
Kontakt
Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.
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Do: 12:30 - 17:00 Uhr
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