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Medikamentenmitnahme

Mitführen von Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

gemäß Artikel 75 Schengener Durchführungsabkommen & außerhalb des Schengen Raums

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreiseformalitäten der Einreisestaaten unter folgendem Link:
    https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_artikel.html
  • Lassen Sie von Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt die „Bescheinigung für das Mitführen von Medikamenten“ (siehe Download) gut leserlich ausfüllen.
  • Laden Sie das durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin vollständig ausgefüllte Dokument unter folgenden Link hoch:
  • Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit im Gesundheitsamt dauert bis zu 7 Werktage
  • Nach Eingang und Überprüfung des Dokuments melden wir uns bei Ihnen und Sie erhalten bei Vollständigkeit und Korrektheit des Dokuments einen Termin im Gesundheitsamt.
  • Bringen Sie zu diesen Termin folgende Dokumente im Original mit:
    • Ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Medikamenten
    • Gültiger Personalausweis/Reisepass
    • Ggf. Vollmacht mit gültigem Personalausweis/Reisepass
  • Die Bescheinigung kostet 25 Euro für das erste Medikament. Die Bescheinigungen für weitere Medikamente kosten jeweils 5 Euro.
  • Beachten Sie unbedingt:
    • Das Dokument für den Schengener Raum hat eine Gültigkeit von 30 Tage ab Ausstelldatum der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt!
    • Das Dokument außerhalb des Schengener Raums hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt
    • Führen Sie immer die Originalverpackung des mitgeführten Medikaments mit!
    • Bitte beachten Sie bei Reisen außerhalb des Schengenraumes, dass ggf. landesspezifische Regelungen oder Verbote für das Mitführen von Medikamenten gelten, die durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes unbeeinflusst bleiben

Downloads

Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens

(PDF, 80KB)
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Bescheinigung für Reisen in andere Länder

(PDF, 875KB)
Laden …

Kontakt

Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.

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