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Gemeinschaftseinrichtungen

Infektionschutzgesetz

Für die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 ff hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration einen umfangreichen Leitfaden herausgegeben, der an erster Stelle für Lehrer*innen und Erzieher*innen ausführlich alle wichtigen Punkte erläutert.

Downloads

IfSG-Leitfaden des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

(PDF, 218 KB)
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Meldeformular für Meldungen nach § 34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen

(PDF, 132 KB)
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Liste für weitere Erkrankte in derselben Einrichtung nach § 34 IfSG

(PDF, 81 KB)
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Kontakt

Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.

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