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Schulsportbefreiung

Schulsportattest

Kann eine Schülerin oder ein Schüler am Schulsport nicht aktiv teilnehmen, ist frühestens nach 3 Monaten ein amtsärztliches Attest erforderlich.
Bitte beachten sie folgenden Gesetzestext:

VOGSV § 3 (3) Eine gänzliche oder teilweise Freistellung vom Schulsport kann nur aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes und auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers erfolgen. Die Entscheidung trifft bei einem Zeitraum von bis zu vier Wochen die Sportlehrkraft im Benehmen mit der Klassenlehrkraft oder der Tutorin oder dem Tutor. Bei einer Freistellung von mehr als vier Wochen trifft die Entscheidung die Schulleiterin oder der Schulleiter. Wird der Zeitraum von drei Monaten überschritten, bedarf es für die Entscheidung der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes, es sei denn, es liegen offentsichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vor. Bei einer gänzlichen oder nur teilweisen Freistellung über ein Jahr hinaus ist nach einem Jahr ein neues amtsärztliches Attest vorzulegen. Wenn es der Freistellungsgrund zulässt, soll die Schülerin oder der Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein, um sporttheoretischen Unterrichtsinhalten zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen.
(Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulVerhGVHE2011V4IVZ/part/X  )

Begutachtungen

Die Begutachtungen werden im Gesundheitsamt unter Vorlage der entsprechenden fachärztlichen Vorbefunde nach Aktenlage oder mittels Untersuchung durchgeführt.

Erforderlich ist in jedem Fall:

  • Kopien der bisher ausgestellten Entschuldigungen, Bescheinigungen, Atteste
  • ein aktuelles aussagekräftiges Attest des behandelnden Facharztes incl. Diagnose, Verlauf, bisheriger Therapie, geplanter Therapie, Prognose bzgl. des erhofften Therapieerfolges, welche Sportarten möglich sind, welche vermieden werden sollen

Die kompletten Unterlagen senden sie bitte (mit Namen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Schule) an:
Gesundheitsamt Darmstadt/Da-Dieburg
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler mit dem Vermerk:
z.Hd. Frau Türksoy oder Frau Marzolla
Volljährige Schülerinnen und Schüler mit dem Vermerk:
z.Hd. Frau Bozkurt

Für Fragen können Sie sich gerne per Mail an verwaltungsverband@gesundheitsamt-dadi.de wenden.

Kontakt

Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.

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