Psyche
Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG)
Am 01.08.2017 ist das Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz- PsyschKHG) in Kraft getreten. Es regelt zum einen die Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die sich selbst oder andere gefährden und zum anderen die Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg bietet Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in Zeiten großer seelischer Belastung. Je nach Unterstützungsbedarf und/oder Erkrankung, beinhaltet das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes auch die Vermittlung an und Kooperation mit entsprechenden Institutionen und deren Hilfen.
Unser Beratungsangebot beruht auf Freiwilligkeit, ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Es können sich nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Angehörige, Befreundete, Bekannte, Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
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Erklärung zum PsychKHG
(PDF, 124 KB)
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Kontakt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.