Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für diesen Antrag benötigen wir:
- Nachweis über ein abgeschlossenes Studium genannt in § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 IfSG
- Bitte reichen Sie eine beglaubigte Kopie ein!
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen (erlaubnispflichtigen) Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist.
Die Attribute
• „hauptberuflich“ und
• „unter Aufsicht“
müssen zweifelsfrei daraus hervorgehen! - Lebenslauf
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Komplett ausgefüllter Vordruck Anlage 2: „Antrag auf Erteilung…“
- Komplett ausgefüllter Vordruck Anlage 3: „Erklärung zum Antrag…“
Die kompletten Unterlagen senden sie bitte an:
Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg
z. Hd. Frau Bozkurt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Für Fragen können Sie sich gerne per Mail an Frau Bozkurt über verwaltungsverband@gesundheitsamt-dadi.de oder telefonisch 06151/3309-201 wenden.
Kontakt
Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
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Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Mi: 12:30 - 16:00 Uhr
Do: 12:30 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.
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